Wer aktiv handelt, produziert nicht nur viele Trades, sondern auch viele steuerlich relevante Ereignisse. Jeder Verkauf realisiert einen Gewinn oder Verlust und die Summe entscheidet am Jahresende über deine Steuerlast. Die gute Nachricht: Die Grundregeln sind überschaubar. Dieser Artikel erklärt, was für Swing-Trader in Deutschland wichtig ist. Er ist keine Steuerberatung, sondern eine verständliche Einordnung.
Wie Aktiengewinne besteuert werden
Gewinne aus dem Verkauf von Aktien im Privatvermögen unterliegen der Abgeltungsteuer. Sie beträgt 25 Prozent, dazu kommen der Solidaritätszuschlag und, wenn du kirchensteuerpflichtig bist, die Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer liegt die Belastung bei rund 26,4 Prozent des Gewinns.
Bei einem inländischen Depot musst du dafür in der Regel nichts tun. Die Bank berechnet die Steuer bei jedem Verkauf, behält sie ein und führt sie ab. Besteuert wird immer der realisierte Gewinn, also erst beim Verkauf, nicht der Buchgewinn einer offenen Position.
Der Sparer-Pauschbetrag ist schneller weg, als du denkst
Jedem Anleger steht ein Sparer-Pauschbetrag zu: 1.000 Euro pro Jahr für Einzelpersonen, 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare. Bis zu dieser Höhe bleiben Kapitalerträge steuerfrei, sofern du deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilt hast.
Auch interessant: Schon Kinder haben einen eigenen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr für Aktiengewinne, Dividenden und Zinsen. Darüber hinaus steht ihnen wie jedem Bürger der Grundfreibetrag zu. Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung bleiben so insgesamt über 13.000 Euro Kapitalerträge pro Jahr steuerfrei, wenn das Depot auf den Namen des Kindes läuft. Zwei Dinge gehören zur ehrlichen Betrachtung dazu: Das Geld gehört dann rechtlich dem Kind, und ab einer bestimmten Einkommenshöhe entfällt die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Beides vorher mit deiner Krankenkasse und deinem Steuerberater klären.
Für einen Buy-and-Hold-Anleger reicht dieser Betrag oft weit. Ein aktiver Swing-Trader mit vielen realisierten Gewinnen hat ihn dagegen schnell ausgeschöpft. Danach fällt auf jeden weiteren Gewinn Abgeltungsteuer an. Das ist kein Nachteil des Handelns, aber ein Grund, die realisierten Gewinne im Blick zu behalten.
FIFO entscheidet, welcher Gewinn realisiert wird
Für Swing-Trader ist ein Punkt besonders wichtig: Bei einem Teilverkauf gilt das FIFO-Prinzip. Die zuerst gekauften Anteile werden zuerst verkauft, und deren Einstandspreis bestimmt den steuerpflichtigen Gewinn, nicht dein Durchschnittskurs.
Hast du gestaffelt gekauft, kann das den realisierten Gewinn deutlich verschieben. Ein Verkauf über deinem Durchschnittskurs kann steuerlich sogar ein Verlust sein, wenn zuerst eine teure Tranche abgerechnet wird. Wie das genau funktioniert, zeigt der Artikel FIFO bei Aktien einfach erklärt.
Verlustverrechnung: der Aktien-Topf
Verluste mindern deine Steuer, aber bei Aktien mit einer besonderen Einschränkung. Verluste aus dem Verkauf von Aktien dürfen in Deutschland nur mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien verrechnet werden, nicht mit anderen Kapitalerträgen. Die Bank führt dafür einen eigenen Aktien-Verlustverrechnungstopf.
Nicht verrechnete Verluste gehen nicht verloren, sondern werden ins Folgejahr vorgetragen. Wer bei mehreren Brokern handelt, sollte wissen: Um Verluste vom einen Depot mit Gewinnen bei einem anderen zu verrechnen, brauchst du eine Verlustbescheinigung deiner Bank. Diese musst du bis zum 15. Dezember des jeweiligen Jahres beantragen.
Warum aktive Trader den Überblick selbst behalten müssen
Solange du nur ein inländisches Depot nutzt, erledigt die Bank die Steuer weitgehend automatisch. Sobald du mehrere Depots oder ausländische Broker hast, verschiebt sich Verantwortung zu dir: Dann kann die Anlage KAP in der Steuererklärung nötig werden, und die Verrechnung über Institute hinweg läuft nur mit der richtigen Bescheinigung. Wer mit ausländischen Brokern arbeitet, ist für die Abfuhr der Steuer selbst verantwortlich, hat dafür aber den Vorteil, mit den bis dahin erwirtschafteten Gewinnen weiterarbeiten zu können. Wichtig ist, dabei nie zu vergessen, dass die Steuer fällig wird und das nötige Kapital dann verfügbar sein muss.
Unabhängig davon lohnt es sich, die eigenen Realisierungen zu kennen. Wer weiß, welche Gewinne und Verluste er im Jahr tatsächlich realisiert hat, trifft bessere Entscheidungen, etwa ob sich ein Verlust-Verkauf zur Verrechnung noch im laufenden Jahr anbietet. Wo du realisierte Gewinne, Verluste und die bei Verkäufen erfassten Steuern je Zeitraum abliest, steht im Guide Auswertungen lesen.
Wie SWINGr dir dabei hilft
SWINGr ist kein Steuerprogramm und erstellt keinen fertigen Steuerbescheid. Aber die App gibt dir die Grundlage, deine steuerlich relevanten Realisierungen zu verstehen: Lots werden FIFO-konform geführt, Teilverkäufe der richtigen Tranche zugeordnet und der realisierte Gewinn gegen die korrekte Kostenbasis gerechnet, nachvollziehbar über eine vollständige Historie. So siehst du, was ein Verkauf tatsächlich realisiert, statt dich auf den Durchschnittskurs zu verlassen. Die eigentliche Steuererklärung machst weiterhin du selbst oder dein Steuerberater.
Häufige Fragen
Wie werden Gewinne aus Aktienverkäufen in Deutschland besteuert?
Gewinne aus dem Verkauf von Aktien im Privatvermögen unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Bei einem inländischen Depot behält die Bank die Steuer in der Regel automatisch ein.
Was ist der Aktien-Verlustverrechnungstopf?
Verluste aus dem Verkauf von Aktien dürfen in Deutschland nur mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien verrechnet werden. Die Bank führt dafür einen eigenen Verlustverrechnungstopf. Nicht verrechnete Verluste werden ins Folgejahr vorgetragen.
Warum ist FIFO für meine Steuer relevant?
Bei einem Teilverkauf gilt in Deutschland das FIFO-Prinzip: Die zuerst gekauften Anteile werden zuerst verkauft. Deren Einstandspreis bestimmt den steuerpflichtigen Gewinn, nicht dein Durchschnittskurs. Bei gestaffelten Käufen kann das den realisierten Gewinn deutlich verändern.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel ist Bildungsinhalt und dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er stellt keine Steuer- oder Anlageberatung dar. Steuerliche Regelungen hängen von den persönlichen Verhältnissen ab und können sich ändern. Angaben zu Steuersätzen, Freibeträgen und Fristen entsprechen dem allgemeinen Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Für eine verbindliche Beurteilung deiner Situation wende dich an einen Steuerberater.